Wie und wann Sie an offene Anfragen erinnert werden, Stand 05.07.2026
1Kurz erklärt
Unter Einstellungen legen Sie fest, wie wir Sie an offene Anfragen erinnern: per E-Mail, mit Hinweisen in Connect, oder beides. Die Wahl gilt nur für Sie persönlich.
Jedes angemeldete Mitglied stellt seine eigene Zustellung selbst ein. Ihre Kolleginnen und Kollegen können andere Einstellungen wählen, ohne dass sich das gegenseitig beeinflusst.
2Ablauf
erledigt / bestätigtIhre Auswahl
3So gehen Sie vor
Einstellungen öffnen. Über Ihr Konto gelangen Sie zur Seite mit der Überschrift Benachrichtigungen und Erinnerungen.
Kanäle festlegen. Zwei Kästchen stehen zur Wahl: Erinnerungen per E-Mail erhalten und Benachrichtigungen in Connect erhalten. Setzen oder entfernen Sie das Häkchen je nach Wunsch.
Takt festlegen. Wählen Sie zwischen Alle Stufen (inklusive einer Vorab-Erinnerung vor der Fälligkeit) und Erst ab Fälligkeit (keine Vorab-Erinnerung, erst am Fälligkeitstag und danach). Die einzelnen Stufen selbst legt Ihre Kanzlei fest, im Regelfall 3 Tage vor der Fälligkeit, am Fälligkeitstag und 7 Tage danach.
Speichern. Klicken Sie auf Speichern. Direkt daneben erscheint die Bestätigung Gespeichert.
Solange Sie nichts einstellen, gilt der Standard: beide Kanäle an, alle Erinnerungsstufen. Ihre bisherige Zustellung ändert sich also nicht von selbst.
4Einstellungen und Optionen
Erinnerungen per E-Mail erhalten: Kästchen an oder aus. Standard: an.
Benachrichtigungen in Connect erhalten: Kästchen an oder aus, für Hinweise zu Phasenwechseln, Zuweisungen, Statusänderungen und bereitgestellten Erklärungen zur Unterschrift. Standard: an.
Alle Stufen: Sie erhalten auch eine Vorab-Erinnerung vor der Fälligkeit, im Regelfall 3 Tage vorher, dann am Fälligkeitstag selbst und danach in weiteren Abständen, insgesamt begrenzt auf eine von der Kanzlei festgelegte Höchstzahl je Anfrage.
Erst ab Fälligkeit: keine Vorab-Erinnerung; die erste Erinnerung kommt am Fälligkeitstag, danach folgen weitere in den von der Kanzlei festgelegten Abständen. Diese Wahl schaltet Erinnerungen nie vollständig ab, mindestens die Erinnerung am Fälligkeitstag bleibt bestehen. Standard: Alle Stufen.
Jede Erinnerungsstufe kommt nur einmal: ein wiederholter Lauf am selben Tag verschickt keine doppelte E-Mail für dieselbe Stufe.
Persönlich statt gemeinsam: jedes Mitglied Ihres Unternehmens stellt Kanal und Takt für sich selbst ein.
5Gut zu wissen und Sicherheit
Erinnerungs-E-Mails enthalten keine Vorgangsinhalte. Sie nennen nur den Titel der Anfrage, die Fälligkeit und einen Link zu Connect, nie Antworten, Dokumente oder sonstige Inhalte.
Connect fragt Sie nie per E-Mail nach Zugangscodes oder Kennwörtern. Solche Codes geben Sie ausschließlich direkt in Connect ein.
Erinnerungen zu offenen Anfragen werden nur an Werktagen geprüft und verschickt. Am Wochenende findet dieser Lauf gar nicht statt.
Schalten Sie beide Kanäle ab, erhalten Sie keine Erinnerungen mehr zu offenen Anfragen. Ihr Prüfer sieht den Bearbeitungsstand unabhängig davon jederzeit in Connect.
6So können wir es noch einfacher machen
Das gibt es heute noch nicht. Ein paar Ideen, wie es noch leichter gehen könnte, angelehnt an Apps, die Sie ohnehin kennen:
Eine Kurz-Erklärung an jeder Wahl
Heute stehen kurze Erläuterungen bereits unter jedem Kästchen. Ein kleines Info-Zeichen zum Antippen, das mit einem Beispiel zeigt, wann genau die Vorab-Erinnerung eintrifft, würde die Wahl zwischen den beiden Takt-Optionen noch greifbarer machen.
Kurz zusammenfassen, was das bedeutet
Statt nur zwei Kästchen und zwei Radio-Knöpfe könnte oben auf der Seite ein Satz stehen wie "Sie erhalten E-Mails ab dem Fälligkeitstag", der sich live an Ihre Wahl anpasst, wie man es aus Benachrichtigungs-Einstellungen auf dem Smartphone kennt.
Testerinnerung auf Wunsch
Eine Schaltfläche "Beispiel-E-Mail an mich senden", damit Sie einmalig sehen können, wie eine Erinnerung aussieht, bevor Sie sich für Kanal und Takt entscheiden.