Für den benannten Hauptansprechpartner, Stand: 04.07.2026
1Kurz erklärt
Eine Vollständigkeitserklärung ist die schriftliche Bestätigung gegenüber Ihrem Prüfer, dass Sie ihm alle für die Prüfung erheblichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung gestellt haben. Das ist bei jeder Abschlussprüfung üblich, keine Besonderheit Ihres Auftrags.
Ihre Kanzlei bereitet die Erklärung vor und gibt sie zur Unterschrift frei. Als benannter Hauptansprechpartner sehen Sie sie dann unter "Vollständigkeitserklärungen" in Connect, lesen sie und unterschreiben sie dort mit einem Klick.
2Ablauf
Aktion der KanzleiIhre Aktionabgeschlossen
3So gehen Sie vor
Hinweis abwarten. Sobald Ihre Kanzlei eine Erklärung zur Unterschrift freigibt, werden Sie benachrichtigt.
Seite öffnen. Melden Sie sich an und öffnen Sie im Menü Vollständigkeitserklärungen.
Erklärung finden. Unter Zu unterschreiben sehen Sie den Titel der Erklärung und den zugehörigen Auftrag.
Text lesen. Direkt darüber steht der Bestätigungstext: "Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen."
Unterschreiben. Sind Sie einverstanden, klicken Sie auf Jetzt unterschreiben.
Fertig. Die Erklärung ist damit unterschrieben. Eine erneute Bearbeitung ist danach nicht mehr möglich.
Liegt aktuell keine Erklärung für Sie vor, zeigt die Seite das auch so an: "Aktuell liegt keine Vollständigkeitserklärung zur Unterschrift für Sie vor." Es ist dann nichts zu tun.
4Einstellungen und Optionen
Bei dieser Funktion gibt es für Sie nichts einzustellen. Fest vorgegeben ist:
Wer unterschreibt: ausschließlich der von Ihrer Kanzlei benannte Hauptansprechpartner mit Vollzugriff. Andere Mitglieder Ihres Unternehmens sehen die Erklärung hier nicht.
Wie unterschrieben wird: mit einem Klick direkt in Connect. Es ist kein externer Dienst und kein Download nötig.
Status: Sie sehen die Erklärung nur, solange sie den Status "Zur Unterschrift freigegeben" trägt. Zieht die Kanzlei sie zurück, verschwindet sie aus Ihrer Liste.
5Gut zu wissen und Sicherheit
Ihre Unterschrift wird mit Zeitpunkt und einem unveränderbaren Prüfwert unveränderlich festgehalten (revisionssicher). Ist einmal unterschrieben, lässt sich daran nichts mehr ändern oder zurücknehmen.
Nur die von der Kanzlei ausdrücklich benannte Person kann unterschreiben. Das wird bei jedem Klick serverseitig erneut geprüft, nicht nur einmal beim Freigeben.
Alle Schritte (Anlegen, Freigeben, Unterschreiben, Zurückziehen) werden protokolliert, damit lückenlos nachvollziehbar bleibt, wer wann was veranlasst hat.
Ihre Erklärungen sind streng je Unternehmen getrennt. Nur Ihr Prüfungsteam und die von der Kanzlei benannte Person sehen sie.
6So können wir es noch einfacher machen
Das gibt es heute noch nicht. Ein paar Ideen, wie es noch leichter gehen könnte, angelehnt an Apps, die Sie ohnehin kennen:
Erinnerung, wenn eine Unterschrift liegen bleibt
Heute erscheint der Hinweis einmal beim Freigeben. Bleibt die Erklärung länger unbeantwortet, könnte Sie eine freundliche Erinnerung erreichen, wie eine Zahlungserinnerung im Online-Banking.
Bestätigung als PDF zum Behalten
Nach dem Unterschreiben könnten Sie sich sofort eine kurze Bestätigung mit Zeitpunkt und Prüfwert herunterladen, für Ihre eigenen Unterlagen, ähnlich einer Zahlungsbestätigung.
Vorschau vor dem letzten Klick
Vor dem endgültigen Unterschreiben könnte eine kurze Zusammenfassung erscheinen, wie eine Bestellübersicht vor dem Kauf, damit ganz sicher ist: alles gelesen, alles verstanden.