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Für die Kanzlei

Sorgfaltspflichten und Hochrisikoländer

Vereinfacht, allgemein, verstärkt und die automatische Länderprüfung, Stand 05.10.2026

1Kurz erklärt

comply bestimmt die Stufe der Sorgfaltspflichten je Mandant automatisch und prüft täglich, ob ein Mandant Bezug zu einem Hochrisikoland hat. Ein neuer Treffer verschärft die Stufe, öffnet die Akte wieder und legt eine Aufgabe an.

Nur für GwG-Beauftragte sichtbar.

2So gehen Sie vor

  1. Länderbezüge erfassen. In der GwG-Akte den Sitzstaat, bei den wirtschaftlich Berechtigten Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat, im Schritt Risiko die Weiteren Länderbezüge (zum Beispiel Lieferanten oder Mittelherkunft).
  2. Stufe prüfen. Unter dem Risiko-Schritt stehen Stufe, Gründe mit Rechtsgrundlage und der Listenstand, auf dem ein Länder-Treffer beruht.
  3. Im Einzelfall verschärfen. Im Feld Im Einzelfall verstärkt anwenden eine Begründung eintragen. Senken lässt sich die Stufe nicht von Hand.
  4. Listen ansehen. Unter Hochrisikoländer stehen die gültigen Fassungen, alle früheren Fassungen und jeder automatische Lauf. Mit Jetzt prüfen starten Sie einen Lauf sofort, zum Beispiel nach einer FATF-Sitzung.

Fällt ein Land von einer Liste, bleibt die verstärkte Stufe über eine automatisch eingetragene Verschärfung bestehen, bis Sie nach fachlicher Prüfung das Feld leeren. Die Aufgabe Länderbezug prüfen erinnert daran.

3Die drei Stufen

StufeWannWas zusätzlich nötig ist
Vereinfacht (§ 14 GwG)Risiko gering, kein verstärkender Grund, kein Land der FATF-BeobachtungslisteBegründung; die Identifizierung bleibt Pflicht
Allgemein (§ 10 GwG)Risiko normalalle Schritte der Akte
Verstärkt (§ 15 GwG)PEP, Land der EU-Liste, FATF-Aufruf, Risiko erhöht oder Verschärfung im EinzelfallZustimmung der Führungsebene, Herkunft der Mittel, Überwachung; je nach Grund Herkunft des Vermögens und die Angaben nach § 15 Abs. 5 Nr. 1 GwG

4Gut zu wissen