Hier laden Sie Kolleginnen und Kollegen Ihrer Kanzlei ein, vergeben ihre Rolle und bestimmen, wer GwG-Beauftragte(r) ist.
Diese Seite sieht nur die Organisations-Administration der Kanzlei. Die Ansprechpartner Ihrer Mandanten verwalten Sie unter Team und Zugriff.
Die Kanzlei braucht immer mindestens eine aktive Organisations-Administration, und niemand kann sich selbst sperren. Ohne GwG-Beauftragte sieht niemand die GwG-Akten; die Seite weist darauf hin. Die letzte GwG-Beauftragte kann die Kennzeichnung erst abgeben, wenn eine weitere Person bestimmt ist.
| Rolle | Darf |
|---|---|
| Organisations-Administration | alles der Seite Einstellungen, dazu Ihr Team, Prüfspur, Erscheinungsbild und Support-Zugang |
| Projektleitung | Mandanten, Aufträge, Annahme, Datenanfragen, Unterschriften, Erklärungen |
| Sachbearbeitung | wie Projektleitung |
| GwG-Beauftragte(r) (zusätzlich zur Rolle) | GwG-Akten, Verdachtsfälle, GwG-Fälligkeiten, Hochrisikoländer (§ 4 Abs. 3, § 7 GwG) |
| Wirtschaftsprüfer(in) (Qualifikation) | zeichnet ab, wo die Freigaberegel eine Berufsträgerin oder einen Berufsträger verlangt (§ 32 WPO) |
| Praxisleitung (Qualifikation) | zeichnet ab, wo die Führungsebene zustimmen muss, etwa bei verstärkten Sorgfaltspflichten (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG) |