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Praxisorganisation

Fortbildungsprotokoll und Fortbildungsnachweis

Eigenes Protokoll je Person, Jahressumme, Nachweis zum Unterzeichnen, Stand 03.10.2026

1Kurz erklärt

Berufsangehörige sind verpflichtet, sich fortzubilden (§ 43 Abs. 2 Satz 4 WPO). Die Fortbildung soll 40 Stunden im Jahr nicht unterschreiten; davon müssen 20 Stunden auf Fortbildungsmaßnahmen entfallen, die mit Art und Gegenstand zu dokumentieren sind (§ 5 Abs. 5 BS WP/vBP). Im Fortbildungsprotokoll trägt jede Person ihre Fortbildung ein; einmal im Jahr fasst der Fortbildungsnachweis sie zusammen.

Jede Person sieht und führt nur ihr eigenes Protokoll. Die Organisations-Administration kann Schulungen der Praxis für die Teilnehmenden übertragen.

2Ablauf

Vom Protokoll zum NachweisKanzlei: Fortbildung eintragen: Datum, Art, Thema, Stunden; System: Jahressumme: Maßnahmen und Selbststudium getrennt; Kanzlei: Fortbildungsnachweis erstellen, Ablage ergänzen; System: Unter 40 oder 20 Stunden? , Dann ist eine Begründung Teil des Nachweises; Kanzlei: UnterzeichnenKanzleiSystemFortbildung eintragen: Datum, Art,Thema, StundenJahressumme: Maßnahmen undSelbststudium getrenntFortbildungsnachweis erstellen, AblageergänzenUnter 40 oder 20Stunden?Dann ist eine Begründung Teil des NachweisesUnterzeichnenja

3So gehen Sie vor

  1. Öffnen. Praxisorganisation, dann Fortbildung. Oben wählen Sie das Jahr.
  2. Eintragen. Datum, Art, Thema, Veranstalter oder Quelle und Stunden, dann Eintragen. Die Summe zeigt Gesamtstunden, Fortbildungsmaßnahmen und Selbststudium.
  3. Nachweis erstellen. Mit Fortbildungsnachweis erstellen legt comply den Nachweis des Jahres aus dem Protokoll an. Ergänzen Sie die Stelle in eckigen Klammern (Ablage der Teilnahmebescheinigungen) und unterzeichnen Sie ihn (siehe Nachweise unterzeichnen).
  4. Abgeschlossen. Mit dem unterzeichneten Nachweis ist das Jahr abgeschlossen; Einträge lassen sich dann nicht mehr ändern.

4Was zählt

ArtzähltGrundlage
Fachveranstaltung (Vortrag, Seminar, Diskussionsgruppe), auch der eigenen PraxisFortbildungsmaßnahme§ 5 Abs. 2 BS WP/vBP, § 5 Abs. 2 Satz 2 BS WP/vBP
IT-gestützter Fachkurs (E-Learning)Fortbildungsmaßnahme, wenn die Dauer nachgewiesen werden kann§ 5 Abs. 2 Satz 3 BS WP/vBP
Schriftstellerische Facharbeit, Fachgremien, Dozent an Hochschulender Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gleichgestellt§ 5 Abs. 2 Satz 4 BS WP/vBP
Lesen von FachschrifttumSelbststudium, zählt zu den 40, nicht zu den 20 Stunden§ 5 Abs. 3 BS WP/vBP

5Gut zu wissen