Hier dokumentieren GwG-Beauftragte einen Verdacht, die Entscheidung über die Meldung und die Meldung über goAML.
Nur für GwG-Beauftragte sichtbar. Es gibt keinen Zähler, keine Mail und keinen Hinweis außerhalb dieses Bereichs (Verbot der Informationsweitergabe, § 47 GwG).
Melden Sie unverzüglich. Eigene Ermittlungen vor der Meldung sind nicht Ihre Aufgabe; dokumentieren Sie, was Sie wissen.