Die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen, kurz beantwortet. Sie gelten für Prüfungen und, wo vermerkt, für vereinbarte Untersuchungshandlungen.
Für Mandanten.
Bei einer Prüfung holen wir Nachweise ein und geben am Ende ein Prüfungsurteil ab, mit begrenzter oder mit hinreichender Sicherheit (ISAE 3000 (Revised) Tz. 12(a)(i)). Bei vereinbarten Untersuchungshandlungen führen wir genau die Handlungen durch, die wir mit Ihnen vereinbart haben, und berichten über die festgestellten Tatsachen. Ein Prüfungsurteil geben wir dabei nicht ab; die Schlüsse ziehen Sie und die vorgesehenen Nutzer selbst (ISRS 4400 (Revised)). Welche Art Ihr Auftrag hat, steht in der Auftragsbestätigung.
In fünf Phasen: Kennenlernen, Vereinbaren, Prüfen, Abschließen, Aufbewahren. Was in jeder Phase bei Ihnen liegt, zeigt Ihre Prüfung in fünf Phasen. Auf Ihrer Seite Start sehen Sie jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.
Für jede geprüfte Angabe das, was zu ihr geführt hat: die Berechnung, die Annahmen, die Ausgangsdaten und Belege, Auszüge aus Ihren Systemen und die Freigaben. Im Einzelnen fragen wir über Datenanfragen in connect; jede Anfrage nennt, was wir brauchen und bis wann. Was Sie vorab bereitlegen können, steht in der Checkliste.
Ein Nachweis muss nach Menge ausreichen und nach Qualität geeignet sein (ISAE 3000 (Revised) Tz. 12(i)). Ob eine Zahl stimmt, zeigt sich oft erst im Zusammenhang: Datum, Herkunft, Freigabe und Bezug zu anderen Angaben. Enthält ein Dokument vertrauliche Teile ohne Bezug zum Auftrag, sprechen Sie uns vor dem Hochladen an.
Das hängt vom Gegenstand, vom Umfang und davon ab, wann Unterlagen und Antworten vorliegen. Den Zeitplan stimmen wir zu Beginn mit Ihnen ab, und jede Datenanfrage hat eine Frist. Vollständige Unterlagen zu Beginn ersparen in der Regel Rückfragen.
Ja. Wirtschaftsprüfer üben ihren Beruf verschwiegen aus (§ 43 Abs. 1 WPO); wer ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Unsere Mitarbeitenden verpflichten wir in Textform zur Verschwiegenheit (§ 50 WPO), Dienstleister ebenso (§ 50a Abs. 3 WPO). Laden Sie Unterlagen am besten direkt in der passenden Anfrage in connect hoch.
Ihr Prüfungsteam und die Personen Ihres Unternehmens mit Vollzugriff; eingeschränkte Mitglieder sehen nur, was ihnen zugewiesen oder freigegeben ist. Andere Mandanten haben keinen Zugriff auf Ihre Daten. Unterlagen, die wir für den Auftrag von Ihnen erhalten, bewahren wir grundsätzlich zehn Jahre nach Ende des Auftrags auf (§ 51b Abs. 2 WPO). Alles Weitere steht in der Datenschutzerklärung.
Sagen Sie es uns früh, direkt in der Anfrage. Oft belegt ein anderes Dokument dieselbe Angabe, oder die Frist lässt sich verschieben. Lässt sich ein Nachweis endgültig nicht beschaffen, kann das Urteil eingeschränkt werden oder ganz entfallen (ISAE 3000 (Revised) Tz. 66, 74(a)). Zeichnet sich das ab, sprechen wir es mit Ihnen an.
Risikoorientiert: gezielt dort, wo eine falsche Angabe wahrscheinlicher oder bedeutsamer wäre, bei Bedarf ergänzt um eine zufällige Auswahl. Wie viel wir ansehen, hängt auch vom vereinbarten Grad der Sicherheit ab; bei begrenzter Sicherheit sind die Handlungen weniger umfangreich als bei hinreichender (ISAE 3000 (Revised) Tz. 12(a)(i)). Zeigt eine Stichprobe Abweichungen, sehen wir genauer hin.
Nein. Eine Prüfung gibt begrenzte oder hinreichende, nie absolute Sicherheit. Wir achten auf das, was wesentlich ist, also auf Fehler, die einzeln oder zusammen die Entscheidungen der Leser beeinflussen könnten (ISAE 3000 (Revised) Tz. A94). Für die Angaben selbst bleibt Ihr Unternehmen verantwortlich.
Wir gehen nicht von einem Verdacht aus, arbeiten aber mit kritischer Grundhaltung (ISAE 3000 (Revised) Tz. 37). Zu Beginn fragen wir, ob Ihnen bewusste Falschangaben oder Verstöße gegen Vorschriften bekannt sind, die den geprüften Gegenstand betreffen (Tz. 45(a)). Eine Prüfung ist keine forensische Untersuchung.
Wir erklären die Anforderungen und sagen, was wir als Nachweis erwarten. Ihre Angaben erstellen oder gestalten wir nicht selbst, denn wir prüfen sie. Wirtschaftsprüfer arbeiten unabhängig (§ 43 Abs. 1 WPO) und müssen eine Tätigkeit versagen, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 49 WPO).
Fragen zu einer Anfrage stellen Sie am schnellsten direkt dort, im Bereich Kommunikation; so bleibt die Antwort bei der Anfrage. Für alles andere erreichen Sie uns unter hello@justreporting.eu.