Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zeigt comply, welche Aufträge und GwG-Akten gelöscht werden dürfen. Gelöscht wird nur, was Sie freigeben; der tägliche Lauf führt die Löschung aus und hält sie im Löschprotokoll fest.
Aufträge: die Organisations-Administration. GwG-Akten: die GwG-Beauftragten.
comply löscht nie von selbst. Ohne Freigabe bleibt alles, und comply erinnert höchstens alle 30 Tage an fällige Entscheidungen.
| Unterlagen | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Aufträge (Handakten) | zehn Jahre nach Beendigung des Auftrags; comply rechnet ab Archivierung oder Sperrvermerk | § 51b Abs. 2 Satz 1 WPO |
| GwG-Akten | fünf Jahre ab Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endete (bei Einzelaufträgen: in dem die Angaben festgestellt wurden); spätestens nach zehn Jahren zu vernichten | § 8 Abs. 4 GwG |