Unter Geldwäsche erledigen Sie, was die Kanzlei als Ganzes betrifft: Fälligkeiten, Risikoanalyse, Verdachtsfälle, Hochrisikoländer, die Registrierung bei der FIU und die Aufbewahrung. Die GwG-Akte eines Mandanten führen Sie im Mandat, in Phase 1.
Die Seite sehen alle der Kanzlei; Fälligkeiten, Verdachtsfälle, Hochrisikoländer, FIU-Registrierung und GwG-Aufbewahrung nur die GwG-Beauftragten, die Risikoanalyse zusätzlich die Organisations-Administration.
| Seite | Wofür |
|---|---|
| GwG-Fälligkeiten | GwG-Angaben der Mandanten rechtzeitig aktualisieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG) |
| Risikoanalyse und Richtlinien | Risikoanalyse der Kanzlei erstellen und die Geldwäscherichtlinie in Kraft setzen (§§ 5, 6 GwG). Siehe Richtlinien |
| Verdachtsfälle | Verdachtsfälle erfassen, entscheiden, die Meldung an die FIU festhalten (§ 43 GwG). Siehe Verdachtsfälle |
| Hochrisikoländer | die Listen der EU und der FATF. Siehe Hochrisikoländer |
| FIU-Registrierung (goAML) | die Registrierung bei der FIU (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG) |
| GwG-Aufbewahrung | GwG-Akten nach Fristablauf löschen (§ 8 Abs. 4 GwG). Siehe Aufbewahrung und Löschung |
| Änderungsprotokoll | was sich an Listen und Rechtsinhalten geändert hat. Siehe Änderungsprotokoll |