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Für die Kanzlei

Unternehmensrecherche

Firmenname eingeben, Registerangaben sehen und in die GwG-Akte übernehmen, Stand 05.10.2026

1Kurz erklärt

Sie geben einen Firmennamen ein, comply zeigt Registerangaben aus GLEIF, Größe und Konzern aus Wikidata, ob das Unternehmen schon Mandant ist, und einen Abgleich mit den Sanktionslisten. In der GwG-Akte übernehmen Sie die Registerangaben und gleichen die Namen mit einer Liste politisch exponierter Personen ab.

Die Recherche-Seite sieht das ganze Kanzlei-Team. Die Übernahme in die GwG-Akte und den PEP-Abgleich nutzen die GwG-Beauftragten.

2Ablauf

Recherche und Übernahme in die GwG-AkteKanzlei: Firmenname oder LEI eingeben; System: GLEIF, Wikidata, eigene Mandanten, Sanktionslisten; Kanzlei: In der GwG-Akte: Eintrag bei GLEIF wählen, Angaben vergleichen; Kanzlei: Ausgewählte Angaben übernehmen; System: Akte vermerkt Quelle, LEI und Abrufzeitpunkt , Überprüfung nach § 12 Abs. 2 GwG bleibtKanzleiSystemFirmenname oder LEI eingebenGLEIF, Wikidata, eigene Mandanten,SanktionslistenIn der GwG-Akte: Eintrag bei GLEIFwählen, Angaben vergleichenAusgewählte Angaben übernehmenAkte vermerkt Quelle, LEI undAbrufzeitpunkt | Überprüfung nach § 12Abs. 2 GwG bleibt

3So gehen Sie vor

  1. Recherche öffnen. Links auf Mandanten, dann Unternehmensrecherche klicken und einen Firmennamen oder eine LEI eingeben.
  2. Ergebnis lesen. Oben stehen die Registerangaben aus GLEIF (Register, Rechtsform, Sitz, Mutter- und Tochterunternehmen), darunter Größe, Kennzahlen und Konzern aus Wikidata, ob das Unternehmen schon Mandant ist, und der Abgleich mit den Sanktionslisten der EU, der UN und der USA. Bei einer LEI verwenden Mandantensuche und Sanktionsabgleich den Namen, der bei GLEIF zu ihr eingetragen ist; die Seite nennt ihn.
  3. In die GwG-Akte übernehmen. In der GwG-Akte des Mandanten, Schritt Vertragspartner identifizieren, unter Angaben aus öffentlichen Quellen übernehmen bei GLEIF suchen, den Eintrag wählen, die Angaben vergleichen und Ausgewählte Angaben übernehmen. Die Akte vermerkt GLEIF als Quelle mit LEI und Abrufzeitpunkt.
  4. PEP-Abgleich. Im Schritt PEP und Sanktionslisten mit Abgleich starten die Vertretungsberechtigten, die wirtschaftlich Berechtigten und die auftretende Person mit der PEP-Liste abgleichen. Prüfen Sie jeden Treffer anhand von Geburtsdatum und Amt und halten Sie das Ergebnis darunter fest.

GLEIF ist kein Handelsregister: Die Überprüfung nach § 12 Abs. 2 GwG erfolgt weiter über einen Registerauszug, Gründungsdokumente oder eine eigene dokumentierte Einsicht, und die Vertretungsberechtigten stehen nicht bei GLEIF. Grundlage für die PEP-Eigenschaft bleibt die Abfrage beim Mandanten; der Abgleich ergänzt sie (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG). Eine kostenpflichtige Datenbank ist nicht vorgeschrieben (WPK AuA Tz. 116a).

4Quellen

QuelleWas sie liefertHinweis
GLEIF (Legal Entity Identifier)Firma, Rechtsform, Register und Registernummer, Sitz, gemeldete Mutter- und Tochterunternehmenfrei verfügbar (CC0); nur Unternehmen mit LEI
WikidataBeschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme, Muttergesellschaft oder größter Eigentümer, Zahl der Tochterunternehmenfrei verfügbar (CC0); vor allem größere Unternehmen; wöchentlich übernommen, die Suche läuft in comply
Sanktionslisten (EU, UN, USA)möglicher Treffer auf einer Listeauf der Recherche-Seite nur ein Hinweis; das Screening für die Akte erfolgt in der GwG-Akte
PEP-Liste aus Wikidatapolitisch exponierte Personen nach § 1 Abs. 12 und 13 GwGfrei verfügbar (CC0); was nicht abgedeckt ist, steht beim Abgleich

5Gut zu wissen

6Danach

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